Qualität
Zwei Buchstaben verraten viel
Die zwei obligatorischen Buchstaben nach dem Namen des Produzenten bzw. des Besitzers geben an, ob es sich beim Erzeuger um einen Händler oder Winzer handelt.
MA: Marque d’achateur
So sind Handelsmarken beschriftet: Fertiger Champagner wird vom Produzenten gekauft und mit einer Marke bzw. einem Fantasienamen etikettiert.
NM: Negociant-Manipulant
Bezeichnung für die 265 Handelshäuser der Champagne, die Wein zukaufen, vermischen und zu fertigem Champagner verarbeiten.
CM: Cooperative-Manipulant
Champagner mit dieser Bezeichnung enthält ausschließlich Weine aus Trauben, die von Genossenschaftswinzern geerntet wurden. Verantwortlich für alle Stadien der Produktion ist die Kooperative.
RM: Récolant Manipulant
Mit diesen Lettern wird Champagner von selbst kelternden Winzern gekennzeichnet. Der Winzer besitzt Reben, presst, vinifiziert, assembliert, champagnerisiert, rüttelt und degorgiert, etikettiert und vertreibt seinen Champagner selbst. Nur das Pressen und Keltern der Grundweine darf durch die Genossenschaftskellerei erfolgen.
Die zwei obligatorischen Buchstaben nach dem Namen des Produzenten bzw. des Besitzers geben an, ob es sich beim Erzeuger um einen Händler oder Winzer handelt.
MA: Marque d’achateur
So sind Handelsmarken beschriftet: Fertiger Champagner wird vom Produzenten gekauft und mit einer Marke bzw. einem Fantasienamen etikettiert.
NM: Negociant-Manipulant
Bezeichnung für die 265 Handelshäuser der Champagne, die Wein zukaufen, vermischen und zu fertigem Champagner verarbeiten.
CM: Cooperative-Manipulant
Champagner mit dieser Bezeichnung enthält ausschließlich Weine aus Trauben, die von Genossenschaftswinzern geerntet wurden. Verantwortlich für alle Stadien der Produktion ist die Kooperative.
RM: Récolant Manipulant
Mit diesen Lettern wird Champagner von selbst kelternden Winzern gekennzeichnet. Der Winzer besitzt Reben, presst, vinifiziert, assembliert, champagnerisiert, rüttelt und degorgiert, etikettiert und vertreibt seinen Champagner selbst. Nur das Pressen und Keltern der Grundweine darf durch die Genossenschaftskellerei erfolgen.





